Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Warenlieferungen und Dienstleistungen des Reifenhandels
und
Vulkaniseur-Handwerks, sowie für den Autoteilehandel.
- 1. Allgemeines
Wir
arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und
Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- 2. Lieferung
Lieferfristen
müssen schriftlich vereinbart werden. Lieferfristen mündlicher Art sind nicht verbindlich.
Versandte
Ware reist auf Kosten und Gefahr des Empfängers, soweit vom Empfänger nicht anders ausdrücklich gewünscht
- 3. Preise
Bei
Geschäften mit Nichtkaufleuten gelten die Preise des Tages des Vertragsabschlusses. Bei Geschäften
mit
Kaufleuten sind wir bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tage der Lieferung berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere, wenn es sich um Material- und
Lohnkostenerhöhungen
handelt.
Das Recht auf Preiserhöhungen besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich in unserem Verantwortungsbereich liegen.
- 4. Zahlung
Unsere
Forderungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug in bar fällig. Bei Internetbestellungen erfolgt die Zahlung per Geldkarte/Überweisung (oder per Nachnahme) diese Kosten gehen zu
Lasten des Käufers. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen; nehmen wir sie herein, geschieht das nur erfüllungshalber. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug
Zinsen in Höhe von zwei
Prozent
über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Weist der Kunde eine geringere
Zinsbelastung nach, berechnen wir nur diese. Wir können Mahnkosten in Höhe von 10,- Euro ansetzen. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die
Aufrechnungsforderung
unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist.
- 5. Eigentumsvorbehalt
Wir
behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Kaufleuten gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige
und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag: dies gilt nicht bei
Geschäften mit Nichtkaufleuten.
Bei
Geschäften mit gewerblichen Abnehmern und Kaufleuten gelten folgende weitere Bestimmungen:
Der Kunde
ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen
Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er uns hiermit bereits jetzt ab, im Weiterverarbeitungsfall
einschließlich
des Veredelungsanteils. Wir werden die Abtretung nicht offenlegen,
solange
eine uns erteilte Einziehungsermächtigung nicht widerrufen ist oder unser Kunde mit einer fälligen Forderung nicht mindestens zwei Wochen im Verzug ist. In diesen Fällen verpflichtet sich
der
Kunde,
seinen Geschäftspartnern die Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen und Anschriften der
Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher. Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren
Rechnungen nachhaltig um mehr als zehn Prozent, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nach
Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen.
Unser
Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden
unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben. Wir sind berechtigt, unsere Eigentumsvorbehaltsrechte
geltend zu
machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, unser Kunde ist Nichtkaufmann. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von
unserem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch machen. Bei Rücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.
- 6. Gewährleistung
Im Rahmen
der folgenden Gewährleistungsbedingungen leisten wir Gewähr auf die Dauer eines Jahres ab Lieferdatum, und zwar für neue wie für runderneuerte Pkw-Reifen sowie für neue Lkw-Reifen.
Sollten unsere Lieferanten uns ausnahmsweise nur sechs Monate Gewähr leisten, beschränkt sich unsere Gewährleistung für diese Produkte ebenfalls auf sechs Monate. Bei runderneuerten Lkw-Reifen
beträgt
die
Gewährleistungsfrist sechs Monate. Ein Reifen, für den Gewährleistungbeansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Reklamationsformular übersandt werden, um uns
die
Überprüfung
der Beanstandung des Kunden zu ermöglichen. Bei berechtigter Reklamation übernehmen wir die Versandkosten. Bei Ablehnung des Gewährleistungsanspruches werden wir den beanstandeten
Reifen auf
unsere Kosten an den Kunden zurücksenden, wenn er das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten beträgt die Mängelrügefrist sechs Monate ab
Feststellung des Mangels. Bei Geschäften mit Kaufleuten müssen offensichtliche Mängel innerhalb von acht Werktagen nach Lieferung (Eingang beim Kunden) gerügt werden, nicht offensichtliche Mängel
spätestens sechs Monate ab Lieferung. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch ist nach unserer Wahl auf
Nachbesserung
oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachen des
Vertrages zu verlangen. Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad
des
reklamierten Reifens geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Der Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift oder Zahlung. Die Gewährleistung für gebrauchte Ware ist
ausgeschlossen.
Es sind
außerdem sämtliche Ansprüche gegen uns ausgeschlossen, wenn Schäden, Beeinträchtigungen, Reklamationen oder Mängel ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass
a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,
b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen
oder sonst
auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert worden sind, sowie die Umverpackung nicht mehr vorhanden
oder beschädigt, verdreckt ist
c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten wurde,
d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreiten der für die
Reifengröße
zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit,
e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf (z.B.
dynamische
Unwucht)
in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,
f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert
waren,
g) Reifen durch äußere Einwirkung
oder
mechanische Verletzung schadhaft geworden oder äußerer Erhitzung ausgesetzt worden sind,
h) bei
einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen
wurden,
vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden auf diese Notwendigkeit hingewiesen,(Text auf der Rechnung, mündlich..)
i) Reifen vor Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden,
j) natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen
sind,
k) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/Wulstbändern,
bei
Tubeless-Ausführungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) bzw. ohne neuen Dichtungsring (Lkw-Schrägschulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert wurden.
- 7.Streitigkeiten
- Gewährleistungsansprüche und Reklamationsabwicklungen sollen durch die unabhängige Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. beigelegt werden, wenn
unser
Kunde oder
wir im Einvernehmen mit dem Kunden diese unverzüglich nach Kenntnis des Streitfalles schriftlich anrufen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die
Dauer des Schiedsverfahrens ist die Verjährung etwaiger Ansprüche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht tätig, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist; sie stellt ihre Tätigkeit ein, wenn dies
während
des
Schiedsverfahrens geschieht. Das Verfahren der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäftsordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. Das
Schiedsverfahren ist für beide Parteien kostenlos.
- 8. Haftung
Wir haften
für Schadenersatzansprüche, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften
wir, wenn
Eigenschaften zugesichert wurden oder der Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns
zu
vertretendes Unmöglichwerden entstanden ist. Wir haften ferner bei Verletzungen grundlegend wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten im Sinne des § 9 AGBG). Im übrigen sind
Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, falls und soweit wirnach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder des Produktsicherheitsgesetzes
in Anspruch
genommen
werden.
- 9. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort
und ausschließlicher Gerichtsstand ist unser Firmensitz. Das gilt nicht bei Geschäften mit Nichtkaufleuten. Telefonische oder mündliche Absprachen müssen schriftlich bestätigt werden, da
sie sonst nicht verbindlich sind. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt das
die
Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Firma Reifenservice und Autoteilehandel Gerald Gebert
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und Autoteile Gebert: Inhaber Gerald Gebert , Egerländerstrasse 7-9b 92665 Altenstadt nachfolgend
Anbieter genannt, der Vertrag zustande. Vertragsgegenstand Durch diesen Vertrag wird der Verkauf von Dienstleistungen aus dem Bereich/ den Bereichen Einlagerung von Reifen über den Anbieter geregelt.
Wegen der Details des jeweiligen Angebotes wird auf die Produktbeschreibung der Angebotsseite verwiesen.
Der Vertrag kommt im persönlichen oder elektronischen Geschäftsverkehr über das Fernkommunikationsmittel wie Telefon und E-Mail zustande.
Der Vertrag hat vorbehaltlich einer Kündigung eine Laufzeit von 6 Monaten. Der Gesamtpreis errechnet sich aus den folgenden Komponenten: pro Reifen und pro Saison 6,25 Euro für die Einlagerung,
bzw. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate. Mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit endet das Vertragsverhältnis automatisch. Die eingelagerten Reifen sind spätestens am 7. Werktag nach
Vertragsende abzuholen. Bei Nichtabholung der eingelagerten Reifen wird die Einlagerungsgebühr für eine Saison fällig. Wir behalten uns vor, nicht abgeholte Reifen nach 90 Tagen kostenpflichtig zu
entsorgen.
Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Der Kunde hat ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Barzahlung vor Einlagerung. Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen. Die Zahlung ist ab
Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt erst nach Mahnung in Verzug.
Eine Lieferung der eingelagerten Reifen (zu einer Werkstatt oder zum Eigentümer) erfolgt nach Absprache und bestätigtem Zahlungseingang. Die Lieferkosten ergeben sich aus dem Aufwand.
Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Lagervertrages auf Grundlage dieser AGB werden vom Anbieter Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies
geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde
vorher ausdrücklich eingewilligt hat.